Betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitgeber haben nach § 3 Nr. 34 EStG die Möglichkeit, die Gesundheit ihrer Angestellten mit bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer pro Jahr steuerfrei zu fördern. Ein erheblicher Teil unseres Lebens spielt sich am Arbeitsplatz ab. Daher ist es sinnvoll, sicherzustellen, dass unser Arbeitsumfeld so gestaltet ist, dass es unsere Gesundheit unterstützt. Dieser Ansatz wird bereits von zahlreichen Unternehmen erkannt und zur Managementaufgabe gemacht.

Oftmals sind es gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die die Potenziale der betrieblichen Gesundheitsförderung noch nicht vollständig ausschöpfen. Dies lässt sich leicht nachvollziehen, da sie häufig nur über eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern und begrenzte Ressourcen verfügen. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen: Investitionen in die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter, selbst in kleinen und mittelständischen Unternehmen, sind stets Investitionen in die zukünftige Gesundheit unserer Gesellschaft.

Anatomie Bilder an der Wand

Vorteile für Arbeitgeber

• Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter • Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen • Kostensenkung durch weniger Krankheitsund Produktionsausfälle • Steigerung der Produktivität und Qualität • Imageaufwertung des Unternehmens • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Vorteile für Arbeitnehmer

• Verbesserung des Gesundheitszustandes • Senkung gesundheitlicher Risiken • Reduzierung der Arztbesuche • Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen • Verringerung von Belastungen • Verbesserung der Lebensqualität • Erhaltung/Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Verbesserung des Betriebsklimas • Mitgestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs

Ihre Mitarbeiter*innen werden begeistert sein und es Ihnen mit Loyalität und mehr Leistungsfähigkeit danken!

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