Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeitgeber haben nach § 3 Nr. 34 EStG die Möglichkeit, die Gesundheit ihrer Angestellten mit bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer pro Jahr steuerfrei zu fördern. Ein erheblicher Teil unseres Lebens spielt sich am Arbeitsplatz ab. Daher ist es sinnvoll, sicherzustellen, dass unser Arbeitsumfeld so gestaltet ist, dass es unsere Gesundheit unterstützt. Dieser Ansatz wird bereits von zahlreichen Unternehmen erkannt und zur Managementaufgabe gemacht.
Oftmals sind es gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die die Potenziale der betrieblichen Gesundheitsförderung noch nicht vollständig ausschöpfen. Dies lässt sich leicht nachvollziehen, da sie häufig nur über eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern und begrenzte Ressourcen verfügen. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen: Investitionen in die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter, selbst in kleinen und mittelständischen Unternehmen, sind stets Investitionen in die zukünftige Gesundheit unserer Gesellschaft.
Vorteile für Arbeitgeber
Vorteile für Arbeitnehmer
Ihre Mitarbeiter*innen werden begeistert sein und es Ihnen mit Loyalität und mehr Leistungsfähigkeit danken!
Unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren
Anfahrt
Termin nach Vereinbarung!
Adresse
Petra Meyer
Zeisigstraße 26
26817 Rhauderfehn
Tel.: 04952 – 8905552
E-Mail: info@koerperwerkstatt-am-see.de
Copyright © 2022 | Körperwerkstatt am See